Firmengründung in Estland
Spielen Sie mit dem Gedanken, eine Firma in Europa zu gründen und sind auf der Suche nach der geeigneten Gerichtsbarkeit, um ein europäisches Unternehmen zu registrieren?
Die Wahl von Estland Standort für eine Unternehmensgründung liegt klar auf der Hand, da nur in unserem Land keine Körperschaftssteuer auf einbehaltene Gewinne erhoben wird.
Eine Firmengründung in Estland lässt sich schnell und problemlos innerhalb von 1 Woche durchführen – die Registrierung eines estnischen Unternehmens kann entweder persönlich oder aus der Ferne mittels einer Vollmacht oder durch eine e-Residency erfolgen.
Wir sind ein Team aus erfahrenen Anwälten und Buchhaltern. Unternehmen in Estland sind unsere Spezialität! Jetzt bestellenRegistrieren Sie ein Unternehmen in Estland in 1-5 Tagen
Firmengründung in Estland. Rechtliche und buchhalterische Diensteistungen. Fangen Sie an!
Sofern Sie sich zur Gründung eines Unternehmens in Europa entschlossen haben, sollten Sie als Erstes die Möglichkeit einer Firmengründung auf estnischem Staatsgebiet in Betracht ziehen. Seit vielen Jahren widmet sich Estland mit besonderem Augenmerk auf die Entwicklung eines komfortablen und hochtechnologischen Geschäftsumfelds, um internationale Investitionen und Nicht-Resident-Unternehmer anzuziehen. Als Ergebnis ist Estland seit vielen Jahren in Folge ein führendes Land in den internationalen Rankings des Tax Competitiveness Index (Steuerlicher Wettbewerbsfähigkeits-Index) und belegt regelmäßig die obersten Plätze in den Rankings des Ease of Doing Business Index (Erleichterte Geschäftsabwicklungs-Index).
Eine Unternehmensgründung in Estland gehört zweifelsfrei zu einem wirksamen Tool für einen effektiven Start Ihres Unternehmensprojekts und seiner Einführung in die internationalen Märkte. Sie haben dadurch die Möglichkeit, Risiken zu diversifizieren und können die Verwaltungs- und Steuerlast eines bereits bestehenden Unternehmens senken. Die Hauptvorteile der estländischen Gerichtsbarkeit im Vergleich zu anderen europäischen Gerichtsbarkeiten sind:
- Der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne beträgt 0%
Die Unternehmensgewinne unterliegen nicht der Körperschafts- oder Einkommenssteuer, bevor sie an die Gründer ausgeschüttet werden. Daher können sämtliche vom Unternehmen erwirtschafteten Gewinne vollständig in die Geschäftsentwicklung fließen oder reinvestiert werden, um zusätzliche Einnahmen zu erzeugen, die keiner Besteuerung unterliegen.
- Es muss kein Stammkapital eingebracht werden
Bei der Registrierung eines Unternehmens haben die Unternehmensgründer das Recht, die Einzahlung des Aktienkapitals auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Diese Regelung führt in keiner Weise zu Einschränkung für das Unternehmen, jedoch hat die juristische Person nicht das Recht Dividenden auszuschütten, solange das Stammkapital nicht gebildet wurde (mindestens 2.500 Euro).
- Die vollständige Integration in den e-State Estland
Die Möglichkeit, die elektronischen Serviceleistungen der staatlichen Institutionen in Anspruch zu nehmen (Handelsregister, Finanzamt und Zollbehörde, etc.).
Diese Aufzählung der Vorteile, die sich aus der Wahl Estlands als Standort zur Gründung Ihres Unternehmens ergeben, ist bei Weitem nicht vollständig. Der Standort Ihres Unternehmens oder Ihr Start-up in der Gerichtsbarkeit der Republik Estland wird sich ganz eindeutig positiv von Alternativen absetzen und Ihnen dabei behilflich sein, Ihr Unternehmensprojekt so schnell wie möglich in den rechtlichen Rahmen der Europäischen Union zu bringen.
ES IST GANZ EINFACH, IHR BUSINESS ZU STARTEN UND EIN UNTERNEHMEN IN ESTLAND ZU GRÜNDEN
Die Republik Estland setzt seit mehr als 20 Jahren auf eine unternehmensfreundliche Politik für Ausländer. Dazu gehörte auch die Einführung eines e-Residency-Programms für Ausländer im Jahr 2014, mit dem Nicht-Residenten die Serviceleistungen des estnischen e-State uneingeschränkt nutzen können.
Der Prozess der Firmengründung in Estland ist frei von bürokratischen Hürden, so einfach und transparent wie möglich. Nicht-Residenten, die an einer Unternehmensgründung in Estland interessiert sind, können mit Hilfe der folgenden Methoden ein Unternehmen gründen:
- Online-Registrierung eines Unternehmens mit der e-Residentenkarte | 1 Arbeitstag, Preise ab 365€
Zur Gründung eines Unternehmens in der speziellen Online-Umgebung des Handelsregisters werden alle aktiven Personen der juristischen Person (Mitglieder und Geschäftsführer) eine e-Residentenkarte benötigen.
- Persönliche Eintragung des Unternehmens | 1-5 Arbeitstage, Preis ab 550€
Für dieses Verfahren ist ein persönlicher Besuch des Notariats in Tallinn erforderlich. Unsere Rechtsanwälte werden ein Vorgespräch mit Ihnen führen und bieten Ihnen während des gesamten Vorgangs rechtliche Unterstützung an.
- Ein Unternehmen aus der Ferne per Vollmacht gründen | 5-10 Arbeitstage, Preis ab 750€
Um ein Unternehmen aus der Ferne zu gründen, ohne dass Sie persönlich anwesend sind, stellen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht auf den Namen der Anwälte unserer Agentur aus, und wir übernehmen das Verfahren zur Firmengründung in Ihrem Namen.
Unsere Spezialisten werden ein Vorgespräch mit Ihnen führen und Sie über die für Sie beste Unternehmensgründung informieren, sowie alle notwendigen Gründungsunterlagen vorbereiten und Ihnen während des gesamten Unternehmensgründungsverfahrens Unterstützung bieten.
Sie PLANEN EINE UNTERNEHMENSNGRÜNDUNG? WARUM SOLLTEN SIE SICH AN UNS WENDEN?
Seit mehr als 10 Jahren hat sich unser Team aus Beratern, Rechtsanwälten und Buchhaltern auf Handelsrecht und die Unterstützung ausländischer Unternehmen in Estland spezialisiert. Unserer Erfahrung und das über die Jahre erworbene Wissens ermöglichen es uns, unseren Kunden die beste Dienstleistung anzubieten und Lösungen selbst für die komplexesten und außergewöhnlichsten Situationen zu finden.
Die wichtigsten Gründe, sich bei der Registrierung eines Unternehmens in Estland an uns zu wenden:
- Verlässlicher Anbieter von Dienstleistungen
Wir sind in Estland eine zugelassene Unternehmensregistrierungsstelle und Inhaber einer staatlichen Lizenz als Anbieter von Serviceleistungen für Treuhandgesellschaften und Unternehmen Nr. FIU000144, ausgestellt von der Financial Intelligence Unit, FIU (Abteilung für Finanzinformationen).
- Viele Jahre Erfahrung und qualifizierte Spezialisten
Zu unserem Team gehören neben erfahrenen Beratern ausschließlich qualifizierte Juristen und Buchhalter. In den letzten 10 Jahren wurden mit unserer Hilfe mehr als 3.000 estnische Unternehmen gegründet.
- Sämtliche Serviceleistungen aus einer Hand
Wir sind ein direkter Anbieter von Dienstleistungen und nutzen ausschließlich unsere eigenen Ressourcen, ohne Beteiligung von Dritten. Alle Berater, Anwälte und Buchhalter sind in unserer Agentur angestellt.
- Qualitätsgarantie
Wir garantieren eine einwandfreie Qualität und Effizienz sowie die umfassende Vertraulichkeit und einen verantwortungsbewussten Umgang mit jedem einzelnen Kunden.
- Wir wissen unsere Kunden zu schätzen
Als unsere Kunde können Sie auf unsere Unterstützung zählen, die gegebenenfalls auch eine kostenlose Rechts- oder Buchhaltungsberatung durch unsere Spezialisten beinhaltet.
Gerne werden wir Ihr vertrauensvoller Geschäftspartner für viele Jahre und werden alles dafür tun, dass der Markteintritt Ihres Unternehmens Ihren Vorstellungen so gut wie möglich entspricht.
ZUSÄTZLICHE SERVICELEISTUNGEN FÜR ESTNISCHE UNTERNEHMEN
Wir stellen Ihnen eine ganze Bandbreite an Servicedienstleistungen zur Verfügung, die für die erfolgreiche Firmengründung, den Beginn geschäftlicher Tätigkeiten und ein weiteres Wachstum Ihres Unternehmens erforderlich sind. Dazu bieten wir unseren Kunden unter anderem die folgenden Unternehmens -und Unterstützungsleistungen an:
- Buchhaltungsdienstleistungen
Wir bieten für Unternehmen in Estland umfassende steuerliche und buchhalterische Dienstleistungen an. Unsere Spezialisten bieten Ihnen eine kompetente buchhalterische Unterstützung bei der laufenden Dokumentenverwaltung sowie Erstellung von Jahresabschlüssen, Einreichung von Steuererklärungen, Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Verbuchung von Anlagevermögen, Abrechnung der Mitarbeitergehälter usw.
- Juristische Adresse und Kontaktperson
Alle in Estland gegründetes Unternehmen müssen eine juristische Adresse vorweisen können. Juristische Personen, deren Gesellschafter oder Geschäftsführer in Estland Nicht-Residenten sind, haben die Verpflichtung, eine Kontaktperson zu benennen, die Korrespondenz und amtliche Mitteilungen von staatlichen Institutionen, die an die juristische Person geschickt wird, entgegennehmen kann. Wir stellen Ihnen sowohl eine juristische Adresse in Tallinn als auch eine Verbindung zu einer Kontaktperson in Estland zur Verfügung.
- Juristische Dienstleistungen
Unsere Anwälte haben jahrelang Erfahrung auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Zivilrechts. Wir werden Sie umfassend bei Ihren Anliegen beraten, Ihnen bei der Analyse oder der korrekten Erstellung der erforderlichen rechtlichen Unterlagen helfen und Sie gegebenenfalls bei Verhandlungen mit Vertragspartnern oder bei Gerichtsverfahren vertreten.
- Kontoeröffnung
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Eröffnung von Girokonten bei Banken und bei Zahlungssystemen (EWI und PSP) auf dem Gebiet der Europäischen Union. Wir ermitteln für Sie und empfehlen Ihnen die beste und effizienteste Zahlungslösung auf Basis Ihres Geschäftsmodells und Ihrer Geschäftstätigkeit.
Wir bieten professionelle Unternehmensberatung, buchhalterische und rechtliche Unterstützung für Unternehmensprojekte an, die sich noch in der Anfangsphase befinden, sowie für bereits aktive Unternehmen, die ihre internen Prozesse umstrukturieren und ihre wirtschaftliche Performance optimieren möchten.
KONTAKTIEREN SIE UNS
Wenn Sie einen individuellen Preis für die Registrierung eines Unternehmens in Estland und weitere Serviceleistungen und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Fachleute per Telefon, E-Mail oder per Feedback-Formular auf unserer Webseite.
Ein Unternehmen in Estland | Häufig gestellte Fragen FAQ
Hier finden Sie eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen, mit denen unsere Berater während ihrer Arbeit konfrontiert werden. Möglicherweise finden Sie diese Informationen interessant.
- Welche ist die beste Rechtsform, um ein Unternehmen in Estland zu gründen?
Die gebräuchlichste und effektivste Form zur Gründung einer juristischen Person in Estland ist die Private Limited Company, kurz PLC (OÜ oder osaühing auf Estnisch). Die Mindestzahl der Gesellschafter ist 1 Gründer (Aktionär) und 1 Mitglied des Vorstands (Direktor oder Geschäftsführer). Die Haftung der Gesellschafter einer PLC ist auf die Höhe ihrer Einlagen auf das Stammkapital beschränkt (das Mindeststammkapital beträgt 2.500 Euro, die Einlagen können auf unbestimmte Zeit verschoben werden).
- Wie soll ich einen Namen für mein zukünftiges Unternehmen wählen?
Der Name eines in Estland gegründeten Unternehmens muss sich deutlich von den Namen der zuvor gegründeten Unternehmen unterscheiden, und zwar sowohl in der Schreibweise als auch phonetisch. Sie können auf der Webseite des Handelsregisters prüfen, ob der gewünschte juristische Name verfügbar ist.
- Muss ich das Stammkapital für ein estnisches Unternehmen einzahlen?
Nein, das müssen Sie nicht. Sie haben bei der Firmengründung das Recht, das Stammkapital nicht einzuzahlen. Nach geltendem Recht kann die Einzahlung des Stammkapitals auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Wenn das Stammkapital eines Unternehmens nicht eingezahlt wurde, ist dieses Unternehmen nicht berechtigt, Dividenden auszuschütten, bis das Stammkapital ausgebildete ist, und die Unternehmensgründer haften persönlich für die Tätigkeit des Unternehmens bis zur Höhe der nicht eingezahlten Einlage.
- Wie kann ich das Stammkapital einzahlen?
Das Stammkapital eines estnischen Unternehmens kann in bar auf das Gesellschaftskonto eingezahlt werden, im Wege einer Sacheinlage, bei der die Vermögenswerte der Aktionäre auf das Guthaben des Unternehmens eingebracht werden (Telefone, Computer, Eigentumsrechte usw.), oder durch eine Kapitalerhöhung, bei der die einbehaltenen Gewinne einer beliebigen Berichtsperiode in das Stammkapital übertragen werden.
- Können Ausländer Eigentümer und Geschäftsführer eines estnischen Unternehmens sein?
Ja, das können sie. Grundsätzlich kann jeder Einwohner eines beliebigen Landes in Estland ein Unternehmen gründen. Ausländer können uneingeschränkt Gründer und Geschäftsführer von einer in Estland registrierten juristischen Person werden.
- Kann ein ausländisches Unternehmen Gründer einer estnischen Firma sein?
Ja, das ist möglich. Eine im Ausland registrierte juristische Person (Mutterunternehmen) kann Gründer eines estnischen Unternehmens (Tochterunternehmen) werden. Um eine derartige Struktur mit einzubinden, benötigen wir zunächst aktuelle (nicht mehr als 3 Monate alte), offizielle Unternehmensdokumente der ausländischen Unternehmensstruktur, in denen die Registrierungsdetails der juristischen Person sowie ihre Geschäftsführer, Eigentümer und Begünstigten vorzufinden sind.
- Darf eine Person gleichzeitig Eigentümer und Geschäftsführer eines Unternehmens sein?
Ja, das ist möglich. Eine Person kann sowohl Gründer (Aktionär) als auch Geschäftsführer (Vorstandsmitglied) eines Unternehmens in Estland sein.
- Wie finde ich den richtigen Tätigkeitsbereich für mein Unternehmen?
Bei der Eintragung eines Unternehmens wird nur ein beabsichtigter Tätigkeitsbereich angegeben, der ausschließlich informativen Charakter hat und keinen verbindlichen Sachverhalt für das Unternehmen darstellt. Der Tätigkeitsbereich sollte aus der EMTAK-Klassifizierung ausgewählt werden, die eine angepasste Version der international harmonisierten NACE-Klassifizierung ist. Unsere Berater unterstützen Sie bei der Suche und Auswahl des Tätigkeitsbereiches, das am besten zu Ihrem Geschäftsmodell passt.
- Gibt es Einschränkungen bei der Wahl des Tätigkeitsbereiches für das Unternehmen?
Estnische Unternehmen haben uneingeschränkt das Recht, in allen Bereichen, die nicht durch die einschlägigen Rechtsvorschriften verboten oder eingeschränkt sind, geschäftlich aktiv zu sein und ihre Tätigkeiten frei auszuführen. Es ist allgemein üblich, dass der Tätigkeitsbereich nicht in der Satzung festgelegt wird, so dass eine Veränderung oder Erweiterung des Tätigkeitsbereichs weder Schwierigkeiten noch einen unnötigen bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Eine juristische Person kann in verschiedenen Tätigkeitsbereichen gleichzeitig aktiv sein.
- Kann eine in Estland gegründete Organisation bei ausländischen Banken Girokonten haben?
Ja, das ist möglich. Sie können bei Banken und EWI/PSP-Zahlungssystemen außerhalb Estlands Girokonten eröffnen und benutzen. Die beliebtesten Zahlungsdienstleister, die die Möglichkeit zur Eröffnung eines Girokontos mit IBAN vorsehen, sind Paysera, Wise und Revolut.
- Ich benötige Unternehmensdokumente, damit ich ein Girokonto eröffnen kann. Wo erhalte ich diese?
Sie finden eine elektronische Version der Unternehmensdokumente auf der Webseite des Handelsregisters. Falls Sie eine Papierversion der Registerkarte, der Satzung, des Gesellschaftsvertrags und weiterer Unternehmensdokumente benötigen, die beglaubigt und apostilliert sind, können Sie diese über uns bestellen. Sie finden eine detaillierte Preisliste für Unternehmensdokumente auf der entsprechenden Seite unserer Webseite.
- Ist die Zahlung des Gehalts an den Geschäftsführer obligatorisch?
Nein, dies ist nicht vorgeschrieben. Der Geschäftsführer hat das Recht, seine Aufgaben unentgeltlich zu erfüllen und keine Vergütung für seine Tätigkeit zu beziehen.
- Sind Buchhaltungsaufzeichnungen zu führen und Jahresabschlüsse zu erstellen?
Ja, das ist notwendig. Alle in Estland registrierten Unternehmen sind zur Buchhaltung verpflichtet, müssen alle Transaktionen registrieren und alle wichtigen Buchhaltungsunterlagen aufbewahren. Außerdem sind alle juristischen Personen verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres (in der Standardeinstellung spätestens bis zum 30. Juni) einen Jahresabschluss beim Handelsregister einzureichen.
- Ist es erforderlich, Jahresabschlüsse einzureichen, wenn ein Unternehmen keine Geschäfte geführt hat?
Ja, das ist notwendig. Selbst Unternehmen, die während des Geschäftsjahres keine geschäftliche Tätigkeit ausgeführt haben, müssen einen Jahresbericht (die sogenannte Nullbilanz) beim Handelsregister einreichen.
- Gibt es in Estland eine Körperschaftssteuer?
Nein, in Estland gibt es keine Körperschaftssteuer für Unternehmen. Unternehmensgewinne werden auf keine Weise besteuert – es steht Ihnen frei, Ihre Gewinne in die Entwicklung des Unternehmens, den Kauf von Assets, Wertpapieren und so weiter zu reinvestieren. Eine Zahlungspflicht für Steuern zum Satz von 20/80, d. h. 25%, besteht lediglich im Fall der tatsächlichen Gewinnausschüttung und der Zahlung von Dividenden an die Unternehmensgründer.
- Ist das Unternehmen verpflichtet, sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen?
Das Unternehmen muss sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, sobald der umsatzsteuerpflichtige Umsatz des Unternehmens in einem Geschäftsjahr 40.000 Euro übersteigt. In den übrigen Fällen ist die Registrierung als Mehrwertsteuerzahler freiwillig.
- Ist es notwendig, Steuern zu zahlen, wenn man Zahlungen an ausländische Arbeitnehmer leistet?
Nein, das ist nicht notwendig. Zahlt das Unternehmen Gehälter oder andere Leistungen an seine Angestellten oder Freiberufler, die nicht in Estland steuerlich ansässig sind, ist das Unternehmen nicht steuerpflichtig. In diesem Fall entsteht die Verpflichtung zur Einkommenserklärung und zur Zahlung von Steuern für die Zahlungsempfänger entsprechend den Regelungen und Sätzen des Landes, in dem diese steuerlich ansässig sind.
- Wie ermittle ich die Steuernummer (TIN) meines Unternehmens?
Estnische Unternehmen haben keine gesonderte Steueridentifikationsnummer (TIN). Es wird eine Registrierungsnummer zur Identifizierung der juristischen Person gegenüber den Steuerbehörden und anderen staatlichen Institutionen benutzt.
- Wie lange dauert es, ein Unternehmen zu registrieren?
Ein Antrag auf Eintragung eines Unternehmens wird innerhalb von 1 Werktag bearbeitet, sofern er online auf der Webseite des Handelsregisters eingereicht wurde (Firmengründung über e-Residency) oder innerhalb von 5 Werktagen, sofern der Antrag über einen Notar eingereicht wurde (Firmengründung persönlich oder per notarieller Vollmacht).
- Wie kann ich ein Unternehmen online anmelden?
Um online auf dem Internetportal des Handelsregisters ein Unternehmen zu gründen, müssen Sie eine e-Residentenkarte haben, mit der Sie Ihre Identität nachweisen können und die erforderlich ist, um die Eintragungsbewerbung einer juristischen Person mit einer digitalen Signatur zu unterzeichnen.
- Was bedeutet e-Residency?
Die e-Residency- oder e-Residentenkarte ist eine mit einem Mikrochip versehene Chipkarte, die von Estland an Nicht-Residenten ausgegeben wird und ihnen die Freiheit der digitalen Signatur bietet. Die e-Residency kann dazu benutzt werden, Dokumente zu unterzeichnen, eine Person im Internet zu identifizieren und elektronische Serviceleistungen des estnischen e-State zu benutzen (einschließlich der Gründung von juristischen Personen).
- Wie beantrage ich eine e-Residency?
Sie können die e-Residency-Bewerbung im Online-Bereich der estnischen Polizei- und Grenzschutzbehörde ausfüllen. Sie können Ihr e-Residency-Starterkit bei den folgenden Stellen auf der ganzen Welt abholen.
- Benötige ich einen lokalen Geschäftsführer oder Mitarbeiter für mein estnisches Unternehmen?
Nein, diese Verpflichtung haben Sie nicht.
- Wie viele Aktionäre und Geschäftsführer kann ein Unternehmen haben?
Ein estnisches Unternehmen muss mindestens ein Vorstandsmitglied (Geschäftsführer) und einen Gründer (Aktionär) haben. Die Höchstzahl von Gründern und Geschäftsführern ist nicht gesetzlich festgelegt.
- Was für Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in Estland ein Unternehmen zu gründen?
Um in Estland ein Unternehmen zu gründen, muss eine Bewerbung beim Handelsregister eingereicht werden, die Folgendes beinhaltet: den Firmennamen, die persönlichen Angaben der Geschäftsführer, Inhaber und Begünstigten des Unternehmens, die Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmens, die juristische Adresse, die Daten einer Kontaktperson, den Tätigkeitsbereich mit EMTAK- oder NACE-Code und den Satzungstext des Unternehmens.
- Weshalb ist Estland das attraktivste Land für Unternehmensgründungen in Europa?
Der wichtigste und signifikanteste Vorteil Estlands gegenüber allen anderen Ländern der Europäischen Union ist, dass keine Körperschaftssteuer auf einbehaltene Gewinne erhoben wird. Damit unterliegen alle vom Unternehmen erwirtschafteten und angesammelten Mittel erst dann der Einkommensteuer, wenn Gewinne ausgeschüttet und Dividenden an die Aktionäre gezahlt werden. Die estnischen Unternehmen haben also die Möglichkeit, ihre Gewinne zu reinvestieren oder Investitionen zu tätigen, ohne sich Gedanken über die Zahlung von Körperschaftsteuern machen zu müssen.
- Wie sind die Tätigkeiten estnischer Unternehmen geregelt?
Die Tätigkeiten von juristischen Personen auf estnischen Gebiet sind im Handelsgesetzbuch geregelt, das Sie auf Englisch einsehen können.
- Ich würde gerne ein Unternehmen in Europa gründen. Ist Estland für mich geeignet?
Ja, unbedingt. Estland liegt geografisch in Nordeuropa und ist seit 2004 Vollmitglied der Europäischen Union und im gemeinsamen Zollgebiet. Möchten Sie ein europäisches Unternehmen gründen und Ihr Geschäft auf die EU ausdehnen, ist die Wahl Estlands als Hauptgerichtsbarkeit Ihre beste Lösung.
- Inwiefern ist es im Vergleich zu anderen europäischen Ländern einfach, ein Unternehmen in Estland zu gründen?
Estland belegt auf dem Ease of Doing Business Index traditionell einen Spitzenplatz unter den europäischen Ländern, und das kommt nicht von ungefähr. Ein hoch entwickelter elektronischer Staat ohne übermäßige Bürokratie und attraktive Bedingungen für ausländische Investitionen sorgen dafür, dass die Firmengründung auf estnischem Gebiet für Nicht-Residenten so schnell und bequem wie möglich machbar ist.
PREISLISTE
Unten finden Sie die Preise für die Gründung und Eröffnung eines Unternehmens in Estland sowie für zusätzliche Unternehmens- und Rechtsdienstleistungen.- Art der DienstleistungenPreis
- Online-Unternehmensgründung mit einer e-Residentenkarte365 €
- Online-Unternehmensgründung mit e-Residentenkarte + juristische Adresse und Ansprechpartner615 €
- Persönliche Registrierung des Unternehmens bei einem Notar550 €
- Persönliche Unternehmensgründung bei einem Notar + juristische Adresse und Kontaktperson750 €
- Firmengründung aus der Ferne per Vollmacht750 €
- Firmengründung aus der Ferne per Vollmacht + juristische Adresse und Kontaktperson1000 €
- Kontaktperson (Preis für 1 Jahr)150 €
- Juristische Adresse (Preis für 1 Jahr)150 €
- Eröffnung eines IBAN-Zahlungskontos für Unternehmen bei einer Bank oder EMI/PSP (Preis ab)300 €
- Beratungsdienstleistung Recht oder Buchhaltung (Preis für 1 Stunde)75 €
Die Kosten zur Firmengründung, ungeachtet der Vorgehensweise, beinhalten die Zahlung aller Notargebühren und öffentliche Ausgaben sowie die Serviceleistungen für eine juristische Adresse und eine Kontaktperson für ein Jahr. Die oben genannten Preise verstehen sich zuzüglich einer eventuellen Mehrwertsteuer von 20%.